Leise Stromerzeuger

Viele Menschen, welche darüber nachdenken, sich einen Stromerzeuger anzuschaffen, fragen sich, wie laut ein solches Aggregat eigentlich sein darf, ohne dass es die Nachbarn oder Anwohner stört oder im schlimmsten Fall sogar illegal ist.

Daher möchten wir im Folgenden darüber aufklären, welche Grenzwerte von Stromerzeugern einzuhalten sind und ab welchen Werten ein Stromerzeugungsaggregat als leise einzustufen ist.

Wie auch in einem Ratgeberartikel auf der Website von einem Fachhandel für Stromerzeuger anschaulich erklärt ist, müssen alle Aggregate, welche in der EU vertrieben werden, die EG-Maschinenrichtlinie erfüllen.
Durch diese werden dann Grenzwerte für den Schallleistungspegel vorgegeben, welche von Stromerzeugern einzuhalten sind.

Leiser Stromerzeuger
Leiser Stromerzeuger

Angaben in der Einheit Dezibel

Bei diesen Grenzwerten handelt es sich um Dezibel Angaben.
Dezibel wird für eine logarithmische Skalierung der Schallleistung genutzt, wodurch sich als Richtwert ungefähr bei einer Steigerung von 10 dB (Dezibel) eine gefühlte Verdoppelung der Lautstärke ergibt.

Die Grenzwerte der Maschinenrichtlinie sehen Werte von 95 bzw. 96 dB zuzüglich einem leistungsabhängigen Anteil, welcher mit lg*P[kW Nennleistung] berechnet wird.

Da in der EU vertriebene Stromerzeuger meist mit dem CE-Siegel gekennzeichnet sind, muss man sich über das Einhalten dieser Grenzwerte allerdings in der Regel keine Gedanken machen.

Falls nun ein wirklich leises Aggregat gewünscht ist, dienen Gütesiegel wie beispielsweise der Blaue Engel als gutes Indiz für die richtige Wahl. 

Der Blaue Engel setzt deutlich strengere Grenzwerte bezüglich der Geräuschemissionen voraus und erspart ein aufwändiges Nachvollziehen der Angaben im Datenblatt des Stromerzeugers.
Im oben erwähnten Ratgeberartikel sind die Grenzwerte noch einmal detailliert aufgeschlüsselt.

Ruhezeiten beachten

Neben der Wahl eines möglichst leisen Stromerzeugers gilt es grundsätzlich, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten.
Diese gelten in der Regel zwischen 22 und 6, bzw. 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen.
Natürlich ist es möglich in exponierter Lage, also außerhalb der Hörweite von Nachbarn und Anwohnern, die Sonn- und Feiertage ebenfalls für den Betrieb eines Stromerzeugers zu nutzen, allerdings sollten die nächtlichen Ruhezeiten aus Rücksicht gegenüber der Fauna grundsätzlich eingehalten werden.

Um beispielsweise ein Notstromaggregat in der Nacht betreiben zu können, ohne dass die Anwohner und Nachbarn davon gestört werden, kann auf eine Reihe von Maßnahmen zur zusätzlichen Geräuschdämmung zurückgegriffen werden.
So wirken beispielsweise Abgasschläuche, welche bei der Nutzung von Notstromaggregaten in Wohngebieten in jedem Fall notwendig sind, oftmals geräuschdämmend und können die Schallleistung um einige Dezibel senken.
Auch die Platzierung des Stromerzeugers in zusätzlichen Gehäusen kann einen stark geräuschdämmenden Effekt haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Stromerzeugerlive-Team

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